Zugänglichkeit dieser Website
Barrierefreiheit
Diese Website wird mit dem Ziel entwickelt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA zu erfüllen. Eine umfassende Konformitätsprüfung einschließlich manueller Screenreader-Tests ist noch nicht abgeschlossen. Eine vollständige Konformität wird daher derzeit nicht erklärt.
Unterstützte Bedienung
- Alle Links, die Darstellungswahl, der Schriftgrößenregler und die Schaltflächen lassen sich per Tastatur bedienen.
- Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt. Der Tastaturfokus wird sichtbar dargestellt.
- Texte, Überschriften und Navigation sind semantisch ausgezeichnet.
- Die Darstellung passt sich schmalen Bildschirmen und vergrößertem Text an. Ein Schriftgrößenregler ermöglicht eine Vergrößerung von 100 bis 200 Prozent und eine Rückkehr zur Ausgangsgröße.
- Die Website unterstützt helle und dunkle Farben sowie die Systemeinstellung.
- Ein Nach-oben-Button erscheint nach 320 Pixeln Scrollstrecke und führt ohne Animation zum Seitenanfang. Es gibt keine automatischen Animationen, Zeitlimits oder bewegten Inhalte.
- Die Inhalte und Links sind ohne JavaScript zugänglich; die automatische Farbwahl funktioniert ebenfalls ohne JavaScript.
Historische Beiträge
Die übernommenen Originaltexte enthalten Fachbegriffe und teilweise komplexe wissenschaftliche Aussagen. Eine Fassung in Leichter Sprache liegt nicht vor. Die Originalabbildung des historischen Strahlentherapie-Beitrags wird vollständig übernommen. Alternativtext und eine lesbare Bildlegende ergänzen die Abbildung.
Rückmeldung zu Barrieren
Wenn Sie eine Barriere feststellen, senden Sie bitte die Seitenadresse, eine kurze Beschreibung des Problems und gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Browser oder Hilfsmittel an office@silberbauer.net. Bitte geben Sie an, in welcher zugänglichen Form Sie die betreffende Information benötigen.
Stand der Erklärung
Erstellt am 7. Oktober 2026; aktualisiert am 10. Oktober 2026. Das Prüfprotokoll zur technischen Umsetzung liegt beim Betreiber. Die rechtliche Anwendbarkeit des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes beziehungsweise anderer Vorschriften ist anhand der tatsächlichen Betreiber- und Angebotsstruktur zu beurteilen.