Immuntoleranzinduktion bei Organtransplantationen
Wenn bei einer Organtransplantation auch Knochenmark-Stammzellen des Spenders mitübertragen werden, so entsteht im Zeitraum von einigen Monaten eine Immuntoleranzinduktion mit allen günstigen Konsequenzen.
Vor mehr als 15 Jahren erhielt Theo Kelz an der Klinik Innsbruck bei Prof. Margreither eine beidseitige Unterarm-Hand-Transplantation, wobei das fremde Knochenmark in den Knochen belassen wurde. In Zeitschriften schrie man „Zeter und Mordio, der Arme wird mit fremdem Knochenmark vergiftet“!
Wie man heute sieht, war genau das Gegenteil der Fall. Ähnliches wird man immer dann beobachten, wenn etwas Spenderknochenmark mitübertragen wird, z.B. bei Gesichtstransplantationen, wobei auch Knochen- Anteile mitübertragen wurden. Interessierte sollten auch meinen Beitrag über Immuntoleranzinduktion lesen, wo dieser Effekt näher erklärt wird, wichtig auch bei den sogenannten Graft-versus-Host-Reaktionen(GVHR).
Der Ordnung halber sollten aber mindestens die Blutgruppe von Spender und Empfänger und vorsichtshalber zwei weitere Oberflächenantigene übereinstimmen, damit keine unvorhergesehenen Ungereimtheiten entstehen!